Förderung

Die Liste an verschiedenen Förderprogrammen erweitert sich täglich. Hier einen Überblick zu behalten ist schwierig. Daher wollen wir Ihnen auf dieser Seite eine Auswahl an bekannten Förderprogrammen vorstellen und auf neue, zeitlich begrenzte Programme aufmerksam machen. Die Auswahl der aufgeführten Förderprogramme dient ausschließlich der groben Übersicht, erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit und soll keinesfalls die persönliche Beratung ersetzen. Nehmen Sie dazu gerne Kontakt mit uns auf.

Aktuelle Förderaufrufe

Hier finden Sie eine Auswahl an aktuellen Förderaufrufen

Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Antragsfrist: 01.11.2023 - 31.01.2024

Förderberechtigte:
Kommunen und Zusammenschlüsse

Förderfähige Maßnahmen:
Entwicklung und Umsetzung von geeigneten Anpassungskonzepten, -maßnahmen und -strukturen in den folgenden Förderschwerpunkten:
A: Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement
B: Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung

Fördersätze:
abhängig vom jeweiligen Förderschwerpunkt, möglich sind zwischen 50% und 65% sowie 80% und 90%

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Gemeinsam besser - Besser gemeinsam

Förderberechtigte:
Kommunen, Eigentümer, Wohnungsunternehmen, Initiativgruppen

Förderfähige Maßnahmen:
– Gründung einer Wohnungsgenossenschaft
– gemeinschaftliche Wohnprojekte
– Konzeptvergabeverfahren

Fördersätze:
bis zu 80%

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Sonderprogramm "Stadt und Land"

Projektlaufzeit: 31.12.2028

Förderberechtigte:
juristische Personen des öffentlichen Rechts

Förderfähige Maßnahmen:
Neu-, Um- und Ausbau von Radverkehrsnetzen, eigenständige Radwege, Abstellanlagen und Fahrradparkhäuser, Radverkehrskonzepte

Fördersätze:
bis zu 75%, 90% bei finanzschwachen Kommunen

 

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LandStationen

Antragsfrist: 30.11.2023

Förderberechtigte:
Gemeinden, Gemeindeverbände unter 10.000 Einwohnern

Förderfähige Maßnahmen:

  • Innovative Verbindung von Mobilitätsstationen und Mehrfunktionshäusern
  • Erstellung von Konzepten

Fördersätze:
max. 75.000 Euro
mind. 80%

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Energieberatung für Wohngebäude

Antragsfrist: keine

Förderberechtigte:
Eigentümer, Mieter, Pächter,Wohnungseigentumsgesellschaften

Förderfähige Maßnahmen:

  • umfassende Energieberatung
  • Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans
  • Datenaufnahme vor Ort

Fördersätze:
bis zu 80%
max. 1.300€ bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
max. 1.700€ ab drei Wohneinheiten

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Förderprogramme

LEADER

Förderberechtigte:
Private, gemeinnützige, öffentliche Projektträger; LAG-Vorhaben, ehrenamtliche Bürgerprojekte

Förderfähige Maßnahmen:
Entwicklung, Innovation und Wirtschaftskraft im ländlichen Raum, abhängig von LILE

Fördersätze:
30% – 100%
Festbetragsförderung
Bürgerprojekte (1500-3000€)

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Dorferneuerung

Förderberechtigte:
Private und öffentliche Projektträger

Förderfähige Maßnahmen:
Verbesserung der baulichen, verkehrstechnischen und kulturellen Verhältnisse in den Dörfern

Fördersätze:
Bis 65%
In Ausnahmefällen bis zu 80%

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Investitionsstock

Förderberechtigte:
Kommunen

Förderfähige Maßnahmen:
Gemeindliche Vorhaben, die dem Wohl der Allgemeinheit dienen und zur Verbesserung der Infrastruktur beitragen

Fördersätze:
10- 90 %

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Städtebauförderung

Förderberechtigte:
Städte und Gemeinden

Förderfähige Maßnahmen:
Stärkung von Innenstädten, Wiedernutzung von Flächen, städtebauliche Maßnahmen zur Behebung sozialer Missstände

Fördersätze:
bis zu 90%

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Gemeinschaft-saufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Förderung Rheinland-Pfalz)

Förderberechtigte:
Gewerbliche Unternehmen in strukturschwachen Regionen

Förderfähige Maßnahmen:
Errichtungsinvestition, Erweiterungsinvestition, Diversifizierung der Produktion, Änderung des gesamten Produktionsprozesses

Fördersätze:
D-Fördergebiete:
– Kleine Unternehmen: 20%
– Mittlere Unternehmen: 10%

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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – BAFA

Förderberechtigte:
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich Tätige, Kommunen, Körp. u. Anstalten des öff. Rechts, gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen, Unternehmen, jur. Personen

Förderfähige Maßnahmen:
Maßnahmen an Gebäuden, die die Energieeffizienz verbessern, Fachplanung und Baubegleitung der Maßnahmen durch Energieeffizienz-Experten

Fördersätze:
20-45%

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Kommunales Investitionsprogramm 3.0 – Rheinland-Pfalz

Förderberechtigte:
Kommunen

Förderfähige Maßnahmen:
Infrastruktur und Schulsanierung

Fördersätze:
bis 90%

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Kommunalrichtlinie

Förderberechtigte:
Kommunale Akteure

Förderfähige Maßnahmen:
Strategische und investive Klimaschutzmaßnahmen

Fördersätze:
bis zu 100%

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Förderdatenbank

Nützliche Links zu Datenbanken und Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben

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